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Umweltbundesamt (UBA)

Definition: Was ist "Umweltbundesamt (UBA)"?

Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sitz des Umweltbundesamtes (UBA) ist Dessau. Errichtet wurde das UBA durch Gesetz vom 22.7.1974 (BGBl. I 1505) m.spät.Änd.

    Zu den Aufgaben des UBA gehören u.a. die wissenschaftliche Unterstützung und Beratung des BMU und der Bundesregierung in Fragen des Immissionsschutzes (z.B. im Bereich Luft), der Wasser- und der Abfallwirtschaft. Dabei werden die umweltschädigenden Prozesse und ihre Folgen untersucht, Stoffe werden hinsichtlich ihrer ökologischen Schädlichkeit beurteilt und die Entwicklung neuer (umweltschonender) Technologien wird initiiert und unterstützt. Weitere Aufgaben des UBA sind der Vollzug von Umweltgesetzen (z.B. Emissionshandel, Zulassung von Chemikalien, Arznei- und Pflanzenschutzmitteln) sowie die Sammlung und Speicherung von Umweltdaten, der Aufbau und die Pflege von Umweltplanungs- und Informationssystemen und die Aufklärung der Öffentlichkeit in Umweltfragen etc.

    Zuständig für den Emissionshandel (ab 1.1.2005) ist in Deutschland die im UBA errichtete Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG).

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