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Unbundling

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    unternehmensinterne Trennung von Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Verkauf innerhalb vertikal integrierter Strom- und Gasversorgungsunternehmen: Organisation in getrennten Abteilungen (Verantwortungsbereichen) mit Abrechnung über getrennte Konten und ggf. getrennte Rechnungslegung. Unbundling ist Teil der wettbewerblichen Öffnung in der Strom- und Gasversorgung. Es dient der Erleichterung der Kontrolle der verbleibenden Monopolbereiche (Übertragungs- und Verteilungsnetze) und der Verhinderung von Diskriminierung Dritter bei der Netznutzung (Third Party Access).

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