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Unbundling

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Trennung von Stufen der Wertschöpfungskette in vertikal integrierten Unternehmen. In der Energiewirtschaft: Trennung von Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Verkauf innerhalb von Strom- und Gasversorgungsunternehmen, insb. Unterscheidung zw. Aktivitäten im wettbewerblichen und regulierten Bereich, d.h. Aufteilung der Organisation in getrennte, unabhängige Gesellschaften bzw. Geschäftseinheiten (Verantwortungsbereichen) mit Abrechnung über getrennte Konten und ggf. getrennte Rechnungslegung. Unbundling ist Teil der wettbewerblichen Öffnung in der Strom- und Gasversorgung. Es dient der Erleichterung der Kontrolle der verbleibenden (regulierten) Monopolbereiche (Übertragungs- und Verteilungsnetze) und der Verhinderung von Diskriminierung Dritter bei der Netznutzung (Third Party Access).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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