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UNIDO

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    United Nations Industrial Development Organization, Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung; rechtlich selbstständige Sonderorganisation der UN; Sitz in Wien. Durch UN-Resolutionen vom 20.12.1965 und 17.11.1966 als unselbstständiges Sonderorgan der Vollversammlung der UN gegründet; am 31.12.1985 wurde die Tätigkeit eingestellt; durch Vertrag vom 17.12.1985 zwischen der (neuen) UNIDO (gegründet 21.6.1985) und den UN eine selbstständige UN-Sonderorganisation.

    Mitglieder (2007): 172.

    Organe: Alle zwei Jahre tagende Generalkonferenz als oberstes Organ legt die Leitlinien der Politik fest. Rat für industrielle Entwicklung (53 Mitgliedsländer, davon 33 aus Entwicklungsländern) fungiert als Leitungsgremium. Programm- und Haushaltskomitee mit 27 Mitgliedsländern, davon 15 Entwicklungsländer. Beide Organe tagen jährlich. Sekretariat unter Leitung eines Generaldirektors, der vom Rat vorgeschlagen und von der Generalkonferenz auf die Dauer von vier Jahren ernannt wird.

    Aufgaben: Förderung und Beschleunigung des industriellen Wachstums in Entwicklungsländern und Koordinierung der UN-Organisationen auf diesem Gebiet. UNIDO dient als internationales Forum für den industriepolitischen Dialog zwischen Entwicklungsländern und Industrieländern.

    Aktivitäten: Beratung der Entwicklungsländer in industriepolitischen Fragen, Durchführung von Projekten der technischen Hilfe, Technologietransfer, Veranstaltung von Expertentagungen. Die Siebte UNIDO-Konferenz (1997) nahm einen neuen Geschäftsplan für die künftige Rolle und Funkion der UNIDO an. Schwerpunkte sind u.a. Politikberatungsdienste, Förderung der Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen, Einbeziehung von Transformationsländern.

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