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Revision von unmittelbarer Besitzer vom 20.05.2008 - 16:22
unmittelbarer Besitzer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Sinn des BGB derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache selbst oder durch einen Besitzdiener ausübt.
Gegensatz: Mittelbarer Besitzer.
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