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Unternehmergewinn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Profit; 1. Begriff: Der Unternehmergewinn ist ein Residualeinkommen, das sich aus der Differenz zwischen Gesamterlösen und Kosten errechnet. Zu den Kosten zählen dabei die Einkommen aller Produktionsfaktoren, einschließlich des Unternehmerlohns (d.h. Einkommen aus dispositiver Arbeit) und der Eigenkapitalverzinsung.

    1. Unternehmergewinn in der Neoklassik: Im neoklassischen Paradigma werden unter den üblichen vereinfachenden Annahmen (bspw. die Annahme der vollkommenen Konkurrenz) im langfristigen Gleichgewicht die Einkommen vollständig auf die am Produktionsprozess beteiligten Produktionsfaktoren (Arbeit, Boden, Kapital) verteilt. Es existiert kein Residualeinkommen und damit auch kein Unternehmergewinn.

    2. Unternehmergewinn bei Preiser: Nach Preiser ist der Unternehmergewinn eine Form des dynamischen Einkommens. Neben dem Marktlagengewinn gehört dazu auch der Gewinn des Schumpeterschen Unternehmers aus Innovationen (Pioniergewinn).

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