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Unternehmergewinn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Profit. 1. Begriff: Dynamisches Einkommen des Unternehmers; ergibt sich aus der Differenz zwischen Unternehmereinkommen und Unternehmerlohn und enthält damit den Zins für das Eigenkapital sowie darüber hinausgehende Gewinne.

    2. Entstehungsursachen (nach Preiser): a) Pioniergewinn (nach Schumpeter): Beruht auf dem „Prozess der schöpferischen Zerstörung”, der alte Produktions- und Arbeitsverfahren durch neue ersetzt, neue Produkte auf den Markt bringt etc.

    b) Marktlagengewinn (Quasimonopolgewinn, Q-Gewinn, Windfall Profit): Entsteht bei einer positiven Differenz zwischen Nettoinvestition und -ersparnis. Bei steigender Nachfrage und kurzfristig unelastischem Angebot treten Preissteigerungen auf, die die Erlöse der Unternehmer erhöhen, während der Aufwand zunächst konstant bleibt. Im Laufe des Multiplikatorprozesses (d.h. bei der Bewegung zu einem neuen Gleichgewicht hin) werden die Marktlagengewinne immer kleiner, bis sie im Gleichgewicht schließlich ganz verschwinden.

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