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Verbraucher

Definition: Was ist "Verbraucher"?

I. Wirtschaftswissenschaften: Konsument (Endverbraucher), Verbrauch, Verbrauchsgüter, Verbrauchsforschung. II. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch: derjenige, an den Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung im eigenen Haushalt abgegeben werden. III. Bürgerliches Recht: natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Wirtschaftswissenschaften
    2. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
    3. Bürgerliches Recht

    Wirtschaftswissenschaften

    Konsument (Endverbraucher), Verbrauch, Verbrauchsgüter, Verbrauchsforschung.

    Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    derjenige, an den Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung im eigenen Haushalt abgegeben werden. Dem Verbraucher stehen gleich Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und Gewerbetreibende, soweit sie die genannten Erzeugnisse zum Verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte beziehen (§ 3 Nr. 4 LFGB).

    Bürgerliches Recht

    natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Die Bestimmung des Begriffs des Verbrauchers ist wichtig für eine Reihe von Verbraucherschutzvorschriften bes. im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. § 310 III BGB), beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) oder beim Darlehensvermittlungsvertrag (§ 655a BGB).

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