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verbundene Hausratversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versicherung des Hausrats in der versicherten Wohnung. Umfasst alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Hausrat ist als Sachinbegriff versichert. Es kommt nicht darauf an, wer Eigentümer der Sachen ist oder diese nutzt. Versicherte Gefahren sind im Wesentlichen Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Hinzunahme einer erweiterten Elementarschadenversicherung ist möglich. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Zerstörung, die Beschädigung und das Abhandenkommen der versicherten Sachen sowie auf verschiedene Kostenpositionen. Es handelt sich grundsätzlich um eine Vollwertversicherung zum Neuwert, so dass die Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungspreis gleichartiger neuer Sachen entsprechen muss, damit ausreichender Versicherungsschutz und keine Unterversicherung vorliegt.

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