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Verfügung von Todes wegen

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    Willenserklärung einer natürlichen Person, durch die sie über das Schicksal ihres Vermögens nach ihrem Tode bestimmt. Die Verfügung von Todes wegen kann einseitige (letztwillige Verfügung oder Testament) oder vertragsmäßige Erklärung (Erbvertrag) sein.

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