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Verrechnungsklausel
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Anrechnungsklausel; Klausel im Tarifvertrag, dass die neuen tariflichen Leistungen mit den bisher (freiwillig) vom Arbeitgeber bezahlten Leistungen verrechnet werden. Hat sich aber der Arbeitgeber bereits verpflichtet - etwa im Arbeitsvertrag -, bestimmte Leistungen zusätzlich zu dem jeweiligen Tariflohn zu gewähren (Zulagen), kann eine solche Verpflichtung nicht durch eine Verrechnungsklausel beseitigt werden. Ansonsten geben sie nur die allg. Rechtslage wieder (Tariflohnerhöhung).
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