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Revision von Verschulden vom 14.05.2008 - 10:48
Verschulden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Rechtssinn ein pflichtwidriges und zurechenbares Tun oder Unterlassen. V. erscheint in den Schuldformen Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Ein geschütztes Rechtsgut ist auch ohne V. des Verletzers gegen widerrechtliche Eingriffe durch den Unterlassungsanspruch, auch gegen Eingriffe auf dem Gebiet des unlauteren Wettbewerbs, geschützt.
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