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Verschulden beim Vertragsschluss

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Verletzung einer Schutzpflicht (§ 241 II BGB) bei Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrags oder bei anderen geschäftlichen Kontakten (rechtsgeschäftsähnliches Schuldverhältnis nach § 311 II BGB). Begründet einen Anspruch auf Schadenersatz (§ 280 I BGB).

    2. Beispiele: a) Abbruch von Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund, nachdem zuvor in zurechenbarer Weise auf der anderen Seite Vertrauen in das Zustandekommen eines Vertrags erweckt wurde. – b) Personalberater verschweigt bei Abschluss eines Beratungsvertrags Mitgliedschaft in einer Sekte.

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