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Verschulden beim Vertragsschluss

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verletzung einer Schutzpflicht (§ 241 II BGB) bei Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrags oder bei anderen geschäftlichen Kontakten (rechtsgeschäftsähnliches Schuldverhältnis).

    Beispiele:
    (1) Abbruch von Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund, nachdem zuvor in zurechenbarer Weise auf der anderen Seite Vertrauen in das Zustandekommen eines Vertrags erweckt wurde.


    (2) Personalberater verschweigt bei Abschluss eines Beratungsvertrags Mitgliedschaft in einer Sekte. Begründet einen Anspruch auf Schadenersatz (§ 280 I BGB).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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