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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung des Trägers, der hinter dem wirtschaftlichen Risiko der versicherten Gefahr steht (z.B. Träger der versicherten Gefahr „Krankheit“).

    1. Bei Versicherung für eigene Rechnung ist der Versicherte zugleich der Versicherungsnehmer und deckt sein eigenes Interesse.

    2. Bei Versicherung für fremde Rechnung deckt der Versicherungsnehmer in eigenem Namen das Interesse eines anderen (§ 43 VVG).

    3. In der Lebensversicherung ist der Versicherte die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird (Träger der versicherten Gefahr „Tod“ [Todesfallversicherung] oder „überlanges Leben“ [Rentenversicherung]).

    4. In der Sozialversicherung sind Versicherte die Partner des öffentlich-rechtlichen Versicherungsverhältnisses.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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