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Versicherungssparte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff für den/die Versicherungszweig(e), der/die jeweils in einer gesonderten Rechtseinheit betrieben werden (muss). In Deutschland werden die Sparten Lebensversicherung, Krankenversicherung (private Krankenversicherung) und Schaden-/Unfallversicherung (Synonym: Kompositversicherung) unterschieden.

    Vgl. auch Spartentrennung. Üblicherweise wird die Rückversicherung ebenfalls als eine Versicherungssparte bezeichnet, obwohl sie als „indirektes Geschäft“ auch im Erstversicherungsunternehmen mit betrieben werden kann, was auch häufig vorkommt.

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