Direkt zum Inhalt

Versicherungssparte

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff für den/ die Versicherungszweig(e), der/ die jeweils in einer gesonderten Rechtseinheit betrieben werden (muss). In Deutschland werden die Sparten Lebensversicherung, Krankenversicherung (private Krankenversicherung) und Schaden-/ Unfallversicherung (Synonym: Kompositversicherung) unterschieden.

    Vgl. auch Spartentrennung. Üblicherweise wird die Rückversicherung ebenfalls als eine Versicherungssparte bezeichnet, obwohl sie als „indirektes Geschäft“ auch im Erstversicherungsunternehmen mit betrieben werden kann, was auch häufig vorkommt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com