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Versicherungssparte
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Begriff für den/ die Versicherungszweig(e), der/ die jeweils in einer gesonderten Rechtseinheit betrieben werden (muss). In Deutschland werden die Sparten Lebensversicherung, Krankenversicherung (private Krankenversicherung) und Schaden-/ Unfallversicherung (Synonym: Kompositversicherung) unterschieden.
Vgl. auch Spartentrennung. Üblicherweise wird die Rückversicherung ebenfalls als eine Versicherungssparte bezeichnet, obwohl sie als „indirektes Geschäft“ auch im Erstversicherungsunternehmen mit betrieben werden kann, was auch häufig vorkommt.
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