Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Vertragspfandrecht vom 20.05.2008 - 16:25
Vertragspfandrecht
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
das durch vertragliche Vereinbarung begründete Pfandrecht. V. verlangt i.d.R. Übergabe der Sache an den Pfandgläubiger (Pfandbestellung); deshalb in der Wirtschaft wenig gebräuchlich und weitgehend durch die Sicherungsübereignung verdrängt, bei der eine Übergabe der Sache nicht erforderlich ist.
Praktische Verwendung des V. bes. beim Lombardgeschäft der Banken.
Gegensatz: Gesetzliches Pfandrecht.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon