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Vertragszollsatz

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    Vertragstarif, Drittlandszollsatz; aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen im Rahmen des GATT für bestimmte Waren zu erhebender Zollsatz. Vertragszollsätze werden gegenüber Ländern (sog. Drittländer) angewendet, denen die Meistbegünstigung zusteht. Vertragszollsätze beruhen auf Art. 133 EGV (Art. 207 AEUV).

    Gegensätze dazu: Präferenzzoll und autonomer Zollsatz (Art. 26 EGV, Art. 31 AEUV).

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