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Vertriebsgesellschaften
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1. Begriff: Vermittlungsunternehmen, das entweder in der Form eines Versicherungsvertreters oder eines Versicherungsmaklers tätig ist (vgl. auch Strukturvertrieb).
2. Ziel: Durch Anwerbung und Einsatz von Untervermittlern wird Vertriebskapazität vorgehalten. Die Versicherer dürfen nach den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nur mit solchen Vertriebsgesellschaften zusammenarbeiten, die am AVAD-Auskunftsverkehr teilnehmen und sich gegenüber dem Versicherungsunternehmen verpflichten, ihrerseits nur mit Untervermittlern zusammenzuarbeiten, die den Anforderungen des Vermittlergesetzes genügen, insbesondere zuverlässig sind, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen bzw. für die eine Haftungsübernahmeerklärung eines Versicherers vorliegt. Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist von den Versicherern in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
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