Direkt zum Inhalt

Vertriebsgesellschaften

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Versicherungsvermittlungsunternehmen, das entweder im Status eines Versicherungsvertreters oder eines Versicherungsmaklers tätig ist (siehe auch Strukturvertrieb).

    2. Ziel: Durch Anwerbung und Einsatz von Untervermittlern wird Vertriebskapazität vorgehalten. Die Versicherer dürfen nach den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nur mit solchen Vertriebsgesellschaften zusammenarbeiten, die am AVAD-Auskunftsverkehr (Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V.) teilnehmen und sich gegenüber dem Versicherungsunternehmen verpflichten, ihrerseits nur mit Untervermittlern zusammenzuarbeiten, die den Anforderungen des Vermittlergesetzes genügen, insbesondere zuverlässig sind, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen bzw. für die eine Haftungsübernahmeerklärung eines Versicherers vorliegt. Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist von den Versicherern in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com