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Vorstellungsgespräch

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    persönliches Gespräch zwischen einer Organisation und einem Bewerber. Wichtiger Bestandteil des Auswahlverfahrens, bei dem fachliche Qualifikationen und die soziale Kompetenz des Bewerbers überprüft werden. Es dient v.a. der Abrundung des aus den schriftlichen Unterlagen (Bewerbung) gewonnenen Gesamteindrucks. Das Vorstellungsgespräch ist Teil der Vorverhandlungen hinsichtlich der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers.

    Vgl. auch Vorstellungskosten, Personalauswahl.

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