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Wareneingangsbuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
für gewerbliche Unternehmer obligatorisch für steuerliche Zwecke durch § 143 AO vorgeschriebenes Nebenbuch der Buchführung. Bei buchführungspflichtigen Unternehmen ist die Führung eines Wareneingangsbuchs entbehrlich, wenn sich die geforderten Angaben bereits aus der Buchführung ergeben. Es gelten sinngemäß die Vorschriften für das Warenausgangsbuch.
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