Wareneingangsbuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
für gewerbliche Unternehmer obligatorisch für steuerliche Zwecke durch § 143 AO vorgeschriebenes Nebenbuch der Buchführung. Bei buchführungspflichtigen Unternehmen ist die Führung eines Wareneingangsbuchs entbehrlich, wenn sich die geforderten Angaben bereits aus der Buchführung ergeben. Es gelten sinngemäß die Vorschriften für das Warenausgangsbuch.
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Abgrenzung Abschreibung Agio Aufwendungen Betriebsstätte Buchführung Doppelte Buchhaltung Erlösschmälerungen Geschäftsfähigkeit Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Kommissionsgeschäft Kosten Nichtigkeit Rechnungswesen Stundung Treuhänder außerordentliche Aufwendungen eidesstattliche Versicherung neutrale Aufwendungen
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