Wareneingangsbuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
für gewerbliche Unternehmer obligatorisch für steuerliche Zwecke durch § 143 AO vorgeschriebenes Nebenbuch der Buchführung. Bei buchführungspflichtigen Unternehmen ist die Führung eines Wareneingangsbuchs entbehrlich, wenn sich die geforderten Angaben bereits aus der Buchführung ergeben. Es gelten sinngemäß die Vorschriften für das Warenausgangsbuch.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung
Abschreibung
Agio
Aufwendungen
Betriebsstätte
Buchführung
Doppelte Buchhaltung
Erlösschmälerungen
Geschäftsfähigkeit
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Kommissionsgeschäft
Kosten
Nichtigkeit
Rechnungswesen
Stundung
Treuhänder
außerordentliche Aufwendungen
eidesstattliche Versicherung
neutrale Aufwendungen
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