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Warenlager

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sachgesamtheit von Waren (Lager).

    Ein Warenlager ist ein offenes Warenlager (§ 56 HGB), wenn es für den Verkehr mit dem Publikum bestimmt ist.

    Vgl. auch Wanderlager, Sicherungsübereignung.

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