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Warenlombard

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Form eines Lombardkredits, bei dem Waren oder Warenwertpapiere (z.B. Konnossemente) als Sicherheit verpfändet werden. Geeignet sind nur solche Waren, die wertbeständig und marktgängig sind. Da der Kreditgeber für die Lagerung der Waren zu sorgen hat, was in der Praxis sehr aufwändig ist, wird heute eher ein Kredit gegen Sicherungsübereignung vergeben.

    Vgl. auch Lombardkredit.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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