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Warenverkaufskonto

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Konto der doppelten Buchführung, das im Haben die Warenverkäufe (Umsätze zu Verkaufspreisen), im Soll (meist über Unterkonten) Warenrücksendungen und Nachlässe gegenüber Kunden ausweist. Das Warenverkaufskonto ist ein reines Erfolgskonto. Sofern der Einkaufswert der verkauften Waren (Wareneinkaufskonto) ebenfalls über die Sollseite des Warenverkaufskontos abgeschlossen wird, ergibt sich dort als Saldo das Rohergebnis (Rohgewinn, Rohverlust). Zur Zulässigkeit vgl. § 276 HGB.

    Nach dem Einzelhandelskontenrahmen und dem Großhandelskontenrahmen werden die Warenverkaufskonten als reine Erlöskonten geführt, die (meist unter Vorschaltung von Unterkonten) nur die Nettoumsatzerlöse enthalten und zum Warenabschlusskonto (Großhandel) bzw. direkt zur Gewinn- und Verlustrechnung abgeschlossen werden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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