Direkt zum Inhalt

Warenverkehrsfreiheit

Definition: Was ist "Warenverkehrsfreiheit"?

Der freie Warenverkehr ist eine wesentliche Grundlage der EU und zwingende Voraussetzung für eine Verschmelzung der mitgliedsstaatlichen Volkswirtschaften zu einem vollständigen Gemeinsamen Markt (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion).

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der freie Warenverkehr ist eine wesentliche Grundlage der EU (Art. 28ff AEUV) und zwingende Voraussetzung für eine Verschmelzung der mitgliedsstaatlichen Volkswirtschaften zu einem vollständigen Gemeinsamen Markt (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion). Nationale Regelungen, die die Warenverkehrsfreiheit behindern, sind nur rechtmäßig, wenn sie für zwingende Belange des Allgemeinwohls und aus wenigen anderen anerkannten Rechtfertigungsgründen (z.B. Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Schutz des nationalen Kulturguts oder des gewerblichen oder kommerziellen Eigentums) unverzichtbar sind (Art. 36 AEUV). Die Einhaltung dieser Vorgaben unterliegt der Überwachung durch die Europäische Kommission und den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Festgestellte Verstöße gegen die Warenverkehrsfreiheit lösen im Einzelfall die Unanwendbarkeit der nationalen Regelungen aus (unmittelbare Wirkung) und berechtigen unter bestimmten Voraussetzungen außerdem zum Schadenersatz der geschädigten Händler gegen den betreffenden Mitgliedsstaat (Staatshaftung). Der Abbau bestehender Hindernisse für die volle Verwirklichung der Warenverkehrsfreiheit wird darüber hinaus durch den Erlass von Richtlinien zur Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften (z.B. technischer Normen) gefördert. Die Warenverkehrsfreiheit gilt seit 1994 auch gegenüber den Staaten des EWR.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com