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Wassenaar Arrangement

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    genauer: Wassenaar Arrangement on Export Controls für Conventional Arms and Dual-Use Goods and Technologies; multilaterales Abkommen zur Exportkontrolle bei Rüstungsgütern und Gütern mit ziviler und militärischer Verwendung. Nachfolger des 1994 aufgelösten COCOM. Der Name ergibt sich aus der Vorstadt von Den Haag, wo das Abkommen ausgehandelt wurde. Seit September 1996 aktiv; mit 33 Ländern als Gründungsmitgliedern - darunter USA, Japan, Kanada, die EU-Mitgliedsländer, die Mehrzahl der Länder Osteuropas sowie Russland und Ukraine. China ist nicht Mitglied.

    Sitz der Verwaltung: Wien.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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