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Werkszeitschrift

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Werkszeitung/Mitarbeiterzeitung; periodisch erscheinende Druckschrift eines Unternehmens bzw. deren Online-Version, v.a. für dessen Mitarbeiter. Wesentliches Mittel der Information und Meinungsbildung der Belegschaft, der innerbetrieblichen Werbung und der Kontaktpflege zwischen Unternehmungsleitung und Belegschaft (Harmonisierung des Betriebsklimas). Die meisten großen dt. Unternehmen geben heute gedruckte und digitale Werks-/Mitarbeiterzeitschriften heraus.

    Inhalt: Die Zeitschrift soll vor allem das Interesse der aktiven Betriebsmitglieder an ihrem Betrieb wecken und fördern, sie über Vorgänge im Betrieb unterrichten und den Kontakt zwischen Unternehmungsleitung und Belegschaft vertiefen; ähnlich bei Mitarbeitern in Eltern- bzw. Erziehungszeit, bei beurlaubten Mitarbeitern, Mitarbeiten im Ruhestand und bei Pensionären des öffentlichen Dienstes. Die Zeitschrift muss in ihrem Inhalt auf innerbetriebliche Belange abgestellt werden und dem Betriebsangehörigen Gelegenheit geben, zu diesen Problemen auch kritisch Stellung zu nehmen. I.d.R. wird auch dem Betriebs-/Personalrat Gelegenheit zur Information gegeben.

    Die Funktion der Werks-/Mitarbeiterzeitschrift sollte nicht dadurch gestört werden, dass sie inhaltlich und äußerlich als Repräsentationsorgan für die Öffentlichkeit gestaltet wird.

    Ähnlich: E-Mail-Newsletter, Newsletter, Rundschreiben, Schwarzes Brett.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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