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Zahlungsverkehr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Summe aller Zahlungsvorgänge zwischen Wirtschaftssubjekten innerhalb einer Volkswirtschaft (nationaler Zahlungsverkehr) oder zwischen verschieden Volkswirtschaften, d. h. unterschiedlichen Währungsgebieten (Auslandszahlungsverkehr).

    2. Arten: a) Nach dem verwendeten Zahlungsmedium: (l) Barer Zahlungsverkehr (Barzahlung);
    (2) bargeldsparender Zahlungsverkehr (halbbarer Zahlungsverkehr);
    (3) unbarer Zahlungsverkehr (bargeldloser Zahlungsverkehr).

    b) Nach der Verwendung von Belegen: (l) Beleggebundener Zahlungsverkehr;
    (2) belegloser Zahlungsverkehr; (elektronischer Zahlungsverkehr).

    c) Nach der Dringlichkeit und Abwicklung der Zahlung in Individualzahlungsverkehr und Massenzahlungsverkehr.

    Vgl. auch Clearing, Zahlungssystem, Zahlungsmittel, Zahlungsinstrumente, Zahlungsverkehrsüberwachung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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