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Zahlungsziel

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, zu dem eine Geldschuld bezahlt werden soll. Gewährung eines Zahlungsziels (Zahlungsbedingungen) ist die typische Form des kurzfristigen Lieferantenkredits. Häufig wird vereinbart, dass wahlweise Zahlungsziel oder Skonto bei Zahlung netto Kasse in Anspruch genommen werden kann.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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