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Zahlungsziel
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Bezeichnung für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, zu dem eine Geldschuld bezahlt werden soll, im täglichen Sprachgebrauch auch Stundung. Vgl. auch § 271 BGB. Gewährung eines Zahlungsziels (Zahlungsbedingungen) ist die typische Form des kurzfristigen Lieferantenkredits. Häufig wird vereinbart, dass wahlweise Zahlungsziel oder Skonto bei Zahlung netto Kasse in Anspruch genommen werden kann.
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