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Zeitermittlung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Zweck: Zeitermittlung erfolgt für die Berechnung von Vorgabezeit des Arbeitnehmers, Belegungszeit des Betriebsmittels, Bewertungszeit des Werkstoffes sowie der Auftragszeit (T) im Rahmen der Arbeitsvorbereitung.

    2. Methoden: a) Schätzung in Form der erfahrungs- und kenntnisbedingten Mehrfachschätzung.

    b) Zusammensetzung: Addition bekannter Zeitwerte für ähnliche Vorgänge.

    c) Interpolation: Ermittlung neuer aus einer Reihe bekannter Zeitwerte zur Berücksichtigung einer quantitativ veränderlichen Einflussgröße.

    d) Berechnung und Zeichnung, wenn mathematische Funktion zwischen Einflussgröße und gesuchter Zeit bekannt.

    e) Systematische Arbeitszeitstudie: Messabschnitte sind durch Analyse des Arbeitsablaufes gewonnene Arbeitselemente.

    Voraussetzung für Zeitermittlung, v.a. bei Verfahren e), ist die systematische Arbeitsvorbereitung mittels Erzeugnisgliederung und sinnvoller Analyse des Arbeitsablaufes.

    f) Multimomentverfahren.

    3. Hilfsmittel: a) Technische Hilfsmittel: Stoppuhren (mit Dezimaleinteilung) oder schreibende Zeitmessgeräte (Arbeitsschau-Uhren).

    b) Organisatorische Hilfsmittel: einheitliche Zeitaufnahme- und -auswertungsbogen.

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