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Zentralgenossenschaft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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regionaler oder überregionaler Zusammenschluss von Einzelgenossenschaften zur gemeinschaftlichen Durchführung von Warengeschäften (Einkaufszentrale oder Absatzzentrale, Hauptgenossenschaft) oder zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen den Genossenschaften und Kreditgewährung an diese mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der Mitgliedsgenossenschaften zu fördern. Zentralgenossenschaften treten als Hauptgenossenschaften, Zentralkellereien und Zentralbanken sowohl in der Rechtsform der Aktiengesellschaft als auch der eingetragenen Genossenschaft (eG) auf. Ihre Mitglieder sind Primärgenossenschaften. Unter Berücksichtigung der prinzipiellen Autonomie der Mitgliedsgenossenschaften findet eine dezentrale Willensbildung in den Organen der Zentralgenossenschaften (Vorstände, Aufsichtsräte, Mitglieder- bzw. Generalversammlungen) statt. Das Verhältnis der Zentralgenossenschaft zur Primärgenossenschaft ist identisch mit der Beziehung der Primärgenossenschaft zum einzelnen Genossenschaftsmitglied, das vom Geschäftsbetrieb eine wirtschaftliche Förderung anstrebt.
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