Direkt zum Inhalt

Zerstörung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abschließende zollrechtliche Verwertung von Nicht-Unionswaren nach Art. 197 Unionszollkodex (UZK). Zerstört ist eine Ware, deren Beschaffenheit verändert worden ist. Selbst bei intensivster Einwirkung bleiben jedoch verwertbare Reste oder Abfälle.

    Beispiele: Verschrottung von Maschinen, Zerschlagen von Glas zu Scherben.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com