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Inhaltsverzeichnis
Unternehmenstheorie
(Theorie der Unternehmung): 1. Wirtschaften ist zielgerichtetes (teleologisches) Handeln; das Verhalten ökonomischer Entscheidungseinheiten (z.B. des Staates, der Unternehmungen, der privaten Haushalte, der Individuen) ist jeweils auf einen erstrebten Zustand hin orientiert.
2. Voraussetzung für die Analyse wirtschaftlicher Prozesse ist, dass - über die bloße Zielstrebigkeit hinausgehend - konkrete Normen angebbar sind, an denen die Entscheidungsträger, bes. die Unternehmungen, ihr Handeln ausrichten.
a) Nach der klassischen Unternehmenstheorie werden alle betrieblichen Aktivitäten zu einem Zweck geleitet: Der unbedingten Maximierung des kurzfristigen Gewinns bzw. der Minimierung des kurzfristigen Verlusts, unabhängig von der Marktform und von der Zahl der am Unternehmungsgeschehen beteiligten Personen (Ein- bzw. Mehrpersonen-Unternehmungen).
b) In der modernen Unternehmenstheorie haben sich in Bezug auf Inhalt und Zustandekommen der Ziele bedeutsame Wandlungen vollzogen. Man spricht von einem Zielbündel, das in Unternehmungen angestrebt wird. Einzelziele können z.B. in der langfristigen Gewinnmaximierung, der Machtexpansion, der Umsatzsteigerung u.Ä. bestehen. Auch die Arbeitnehmer haben Ziele, die in Unternehmen zum Tragen kommen (z.B. Einkommensziele, Karriereziele u.Ä.). Hier entsteht mitunter ein Zielkonflikt. Die Zielbildung wird heute als multipersonaler Vorgang begriffen; d.h. Ziele mehrerer Entscheidungsträger (Arbeitnehmer, Aktionäre, Manager, Banken etc.) gehen in das Zielbündel ein.
Vgl. auch Zielsystem der Unternehmung.
Unternehmensforschung/Entscheidungstheorie
Die Zielfunktion eines Entscheiders ist eine funktionale Zuordnung unterschiedlicher Zielgrößenausprägungen in einen aggregierten Zielwert. Bezeichnet Zi, i=1,...,N, die Zielgrößen eines Entscheiders (z.B. Z1=Gewinn, Z2=Erhalt von Arbeitsplätzen, Z3=Ressourcenschonung), so ordnet die Zielfunktion Z=f(Z1,Z2,...,ZN) dem Vektor aller Zielgrößen einen gesamten Zielwert zu.
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