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Zollpolitik
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alle Maßnahmen, um mit dem Gestaltungsmittel Zoll die außenwirtschaftlichen Beziehungen zu beeinflussen; Teil der Außenwirtschaftspolitik. Zollpolitik muss wirtschaftspolitischer Zielsetzung entsprechen, z.B. liberal orientierte Wirtschaftspolitik mit liberaler Außenhandels- und Zollpolitik. Kriterien für eine zollpolitische Entscheidung sind die strukturellen Gegebenheiten einer Volkswirtschaft sowie die davon beeinflussten unmittelbaren und mittelbaren Wirkungen eines Zolls, nicht die mit einem Notstand begründeten Interessentenwünsche.
Weitere Aufgaben der Zollpolitik: Beeinflussung der Handelsbilanz (z.B. durch autonome Zollerhöhungen) als preispolitische Maßnahme (durch Zollsenkungen Bekämpfung von Preissteigerungen), zur Absatzsicherung (durch einen Gleitzoll), zur Förderung der Industrialisierung (durch Zollaussetzungen für bestimmte Waren oder zur Unterstützung bestimmter Länder (z.B. durch Zollpräferenzen für Entwicklungsländer im Rahmen des APS oder anderer Präferenzabkommen). Die Zollpolitik ist in der EU von den Mitgliedsstaaten auf die EGübertragen worden, eine nationale (s) Zollpolitik nicht möglich.
Vgl. auch Zolltheorie.
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