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Zollverwaltung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Die Zollverwaltung ist ein Teil der Finanzverwaltung.

    2. Aufbau: Ihr Aufbau hat sich ab dem 1.1.2008 aufgrund einer umfassenden Strukturreform geändert. Oberste Bundesbehörde ist das Bundesministerium der Finanzen, dessen Abteilung III in Bonn für die Zollbelange zuständig ist. Obere Bundesbehörde ist die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein mit dem Sitz in Offenbach. Neu ist die Einteilung der Mittelbehörden und die damit verbundene Aufgabenzuweisung. Fünf Bundesfinanzdirektionen und zwar Nord (Hamburg), Mitte (Potsdam), West (Köln), Südwest (Neustadt an der Weinstraße) und Südost (Nürnberg) mit fünf zentralen Facheinheiten sind zentral zuständig für die operative Umsetzung des Zollrecht, des Verbrauchsteuerrechts und der anderen der Zollverwaltung zugeordneten Aufgaben. Zugleich obliegt ihnen die Rechts- und Fachaufsicht über die in ihrem jeweiligen Bezirk liegenden insgesamt mehr als 40 Hauptzollämter. Diese wiederum sind die örtlichen Ansprechpartner für die Wirtschaftsbeteiligten. Bestandteile der Hauptzollämter sind die für die Zollabfertigung zuständigen Zollämter. Die genauen Zuständigkeiten sind der Homepage der deutschen Zollverwaltung zu entnehmen. Als Mittelbehörden fungieren weiterhin das Zollkriminalamt in Köln mit den nachgeordneten Zollfahndungsämtern und das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in Münster mit über 20 Dienstsitzen und Zuständigkeiten für Aus- und Fortbildung und Wissenschaft und Technik.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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