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Zollverwaltung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Die Zollverwaltung ist als Bundesfinanzverwaltung ein Teil der Finanzverwaltung.

    2. Aufbau: Ihr Aufbau hatte sich zuletzt ab dem 1.1.2008 aufgrund einer umfassenden Strukturreform geändert. Oberste Bundesbehörde war das Bundesministerium der Finanzen (BMF), dessen Abteilung III in Berlin für die Zollbelange zuständig ist. Obere Bundesbehörde war die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) mit dem Sitz in Offenbach (Abwickung bis Ende 31.12.2018). Neu war die Einteilung der Mittelbehörden und die damit verbundene Aufgabenzuweisung. Fünf Bundesfinanzdirektionen (BFDen) und zwar Nord (Hamburg), Mitte (Potsdam), West (Köln), Südwest (Neustadt an der Weinstraße) und Südost (Nürnberg) mit fünf zentralen Facheinheiten waren zuständig für die operative Umsetzung des Zollrechts, des Verbrauchsteuerrechts und der anderen der Zollverwaltung zugeordneten Aufgaben (z. B. Kontrolle und Bekämpfung der Schwarzarbeit, Geldwäsche, Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer und Luftverkehrsteuer). Zugleich oblag ihnen die Rechts- und Fachaufsicht über die in ihrem jeweiligen Bezirk liegenden insgesamt 43 Hauptzollämter. Diese wiederum sind die örtlichen Ansprechpartner für die Wirtschaftsbeteiligten. Bestandteile der Hauptzollämter sind die für die Zollabfertigung zuständigen Zollämter. Die genauen Zuständigkeiten sind der Homepage der dt. Zollverwaltung zu entnehmen (Dienststellenverzeichnis). Als Mittelbehörden fungierten weiterhin bis 31.12.2015 das Zollkriminalamt (ZKA) in Köln mit den nachgeordneten Zollfahndungsämtern und das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in Münster mit 28 Dienstsitzen und Zuständigkeiten für Aus- und Fortbildung und Wissenschaft und Technik (Gutachtenerstellung).

    3. Gründung der Generalzolldirektion (GZD): Am 1.1.2016 wurde die GZD gegründet und die nächste Strukturreform durchgeführt. Die Mittelbehörden (BFD) wurden aufgelöst und in die GZD übergeführt. Die GZD besteht aus neun Direktionen (zwei Zentraldirektionen und sieben Fachdirektionen). Das ZKA und das BWZ sind als sog. Fachdirektionen D.VIII und D.IX eingegliedert worden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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