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Zollverwaltung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Die Zollverwaltung ist als Bundesfinanzverwaltung ein Teil der Finanzverwaltung.

    2. Aufbau: Ihr Aufbau hatte sich zuletzt ab dem 1.1.2008 aufgrund einer umfassenden Strukturreform geändert. Oberste Bundesbehörde war das Bundesministerium der Finanzen (BMF), dessen Abteilung III in Bonn für die Zollbelange zuständig ist. Obere Bundesbehörde war die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein mit dem Sitz in Offenbach (Abwickung bis 2017). Neu war die Einteilung der Mittelbehörden und die damit verbundene Aufgabenzuweisung. Fünf Bundesfinanzdirektionen und zwar Nord (Hamburg), Mitte (Potsdam), West (Köln), Südwest (Neustadt an der Weinstraße) und Südost (Nürnberg) mit fünf zentralen Facheinheiten sind zentral zuständig für die operative Umsetzung des Zollrecht, des Verbrauchsteuerrechts und der anderen der Zollverwaltung zugeordneten Aufgaben. Zugleich obliegt ihnen die Rechts- und Fachaufsicht über die in ihrem jeweiligen Bezirk liegenden insgesamt mehr als 40 Hauptzollämter. Diese wiederum sind die örtlichen Ansprechpartner für die Wirtschaftsbeteiligten. Bestandteile der Hauptzollämter sind die für die Zollabfertigung zuständigen Zollämter. Die genauen Zuständigkeiten sind der Homepage der dt. Zollverwaltung zu entnehmen (Dienststellenverzeichnis). Als Mittelbehörden fungieren weiterhin bis 31.12.2015 das Zollkriminalamt (ZKA) in Köln mit den nachgeordneten Zollfahndungsämtern und das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in Münster mit über 20 Dienstsitzen und Zuständigkeiten für Aus- und Fortbildung und Wissenschaft und Technik (Gutachtenerstellung).

    3. Gründung der Generalzolldirektion (GZD): Ab 1.1.2016 wird die GZD gegründet und die nächste Strukturreform durchgeführt. Die Mittelbehörden (BFD) werden aufgelöst und in die GZD übergeführt. Auch das BWZ und das ZKA werden eingegliedert. Die GZD wird aus neun Fachdirektionen bestehen.

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