Zitierfähige Version
- Revision von Zollverwaltung vom 22.04.2024 - 10:20
- Revision von Zollverwaltung vom 30.11.2021 - 13:28
- Revision von Zollverwaltung vom 15.02.2018 - 14:59
- Revision von Zollverwaltung vom 01.06.2017 - 16:49
- Revision von Zollverwaltung vom 01.08.2016 - 11:30
- Revision von Zollverwaltung vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von Zollverwaltung vom 13.11.2015 - 08:16
- Revision von Zollverwaltung vom 01.10.2014 - 16:04
- Revision von Zollverwaltung vom 23.11.2012 - 10:45
- Revision von Zollverwaltung vom 31.10.2011 - 12:15
- Revision von Zollverwaltung vom 09.08.2010 - 09:36
- Revision von Zollverwaltung vom 10.05.2010 - 11:35
- Revision von Zollverwaltung vom 04.05.2010 - 10:13
- Revision von Zollverwaltung vom 19.02.2010 - 09:36
- Revision von Zollverwaltung vom 24.11.2009 - 14:01
- Revision von Zollverwaltung vom 08.07.2009 - 11:29
Zollverwaltung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Die Zollverwaltung ist als Bundesfinanzverwaltung ein Teil der Finanzverwaltung.
2. Aufbau: Ihr Aufbau hatte sich zuletzt ab dem 1.1.2008 aufgrund einer umfassenden Strukturreform geändert. Oberste Bundesbehörde war das Bundesministerium der Finanzen (BMF), dessen Abteilung III in Berlin für die Zollbelange zuständig ist. Obere Bundesbehörde war die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) mit dem Sitz in Offenbach (Abwickung bis Ende 31.12.2018). Neu war die Einteilung der Mittelbehörden und die damit verbundene Aufgabenzuweisung. Fünf Bundesfinanzdirektionen (BFDen) und zwar Nord (Hamburg), Mitte (Potsdam), West (Köln), Südwest (Neustadt an der Weinstraße) und Südost (Nürnberg) mit fünf zentralen Facheinheiten waren zuständig für die operative Umsetzung des Zollrechts, des Verbrauchsteuerrechts und der anderen der Zollverwaltung zugeordneten Aufgaben (z. B. Kontrolle und Bekämpfung der Schwarzarbeit, Geldwäsche, Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer und Luftverkehrsteuer). Zugleich oblag ihnen die Rechts- und Fachaufsicht über die in ihrem jeweiligen Bezirk liegenden Hauptzollämter. Diese wiederum sind die örtlichen Ansprechpartner für die Wirtschaftsbeteiligten. Bestandteile der Hauptzollämter sind die für die Zollabfertigung zuständigen Zollämter. Die genauen Zuständigkeiten sind der Homepage der dt. Zollverwaltung zu entnehmen (Dienststellenverzeichnis). Als Mittelbehörden fungierten weiterhin bis 31.12.2015 das Zollkriminalamt (ZKA) in Köln mit den nachgeordneten Zollfahndungsämtern und das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in Münster mit 28 Dienstsitzen und Zuständigkeiten für Aus- und Fortbildung und Wissenschaft und Technik (Gutachtenerstellung).
3. Gründung der Generalzolldirektion (GZD): Am 1.1.2016 wurde die GZD gegründet und die nächste Strukturreform durchgeführt. Die Mittelbehörden (BFD) wurden aufgelöst und in die GZD übergeführt. Die GZD besteht seit Januar 2023 aus elf Direktionen (zwei Zentraldirektionen und neun Fachdirektionen). Das ZKA und das BWZ sind als sog. Fachdirektionen D.VIII und D.IX eingegliedert worden. Die Financial Intelligence Unit (FIU) ist Anfang Mai 2021 aus dem ZKA als Fachdirektion D.X ausgegliedert worden. Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung ist im Januar 2023 als Fachdirektion D.XI gegründet worden. Sowohl die FIU als auch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung sollen nach Gründung der neuen Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) in dieser münden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon