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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemeiner Sprachgebrauch: Ein (seltenes) nicht vorauszusehendes Ereignis.

    2. Im Rechtssinne: Ein von dem Schuldner i.d.R. nicht zu vertretendes unverschuldetes Ereignis.

    Vgl. auch Gefahrübergang, höhere Gewalt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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