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Bankausweis
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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regelmäßig von einer Notenbank zu veröffentlichende Übersicht ihres Status zur Beurteilung der Währungs- und Geldmarktlage. Auf der Aktivseite werden v.a. Gold- und Devisenbestände, Wechselportefeuille und Lombarddarlehen, Wertpapierbestand (deckungsfähige Wertpapiere), auf der Passivseite v.a. Einlagen (bspw. Sicht- und Termineinlagen) und weitere Verbindlichkeiten aufgeführt.
Bis 1999 erfolgte der Wochenausweis durch die Deutschen Bundesbank. Seit dem 1.1.1999 publiziert die Europäische Zentralbank (EZB) einen entsprechenden Bankausweis.
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