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Bankausweis

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    regelmäßig von einer Notenbank zu veröffentlichende Übersicht ihres Status zur Beurteilung der Währungs- und Geldmarktlage. Auf der Aktivseite werden v.a. Gold- und Devisenbestände, Wechselportefeuille und Lombarddarlehen, Wertpapierbestand (deckungsfähige Wertpapiere), auf der Passivseite v.a. Einlagen (bspw. Sicht- und Termineinlagen) und weitere Verbindlichkeiten aufgeführt.

    Bis zum Jahr 1999 erfolgte der Wochenausweis durch die Deutschen Bundesbank. Seit dem 1.1.1999 publiziert die Europäische Zentralbank (EZB) einen entsprechenden Bankausweis.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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