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aktivierte Eigenleistungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
innerbetriebliche Leistungen, die nicht in der Periode ihrer Erstellung verbraucht werden, sondern mehrere Perioden genutzt werden können. Aktivierte Eigenleistungen werden zu Herstellungskosten aktiviert und über den Zeitraum ihrer Nutzung abgeschrieben (Abschreibungen).
Vgl. auch Anlagenleistungen, Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren.
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