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Ausweispflicht
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Pflicht, einen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorzulegen. Ausweispflicht bestehtgemäß § 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) vom 18. Juni 2009 (BGBl I 1346) für alle über 16 Jahre alten Deutschen , die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, falls sie ihr nicht unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Als Ausweis wird nur der sog. Bundespersonalausweis oder der Pass i. S. des § 1 II des Passgesetzes anerkannt.
Verstöße gegen die Ausweispflicht werden als Ordnungswidrigkeit geahndet (§ 32). Ausweispflicht besteht auch für Ausländer.
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