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Bestandsveränderungen
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Änderungen in den Beständen des Vorratsvermögens, speziell bei Halb- und Fertigfabrikaten, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, aber auch bei Grundstücksbesitz (steuerrechtlich) von Bedeutung.
1. Halb- und Fertigfabrikate: sind in der Betriebsabrechnung zu berücksichtigen, soweit in ihr nicht nur die Kosten der umgesetzten Leistungen (nach dem Umsatzkostenverfahren), sondern die Gesamtkosten des Rechnungszeitabschnitts (Gesamtkostenverfahren) zugrunde gelegt werden. Ebenso in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
2. Innerbetriebliche Leistungen: bei aktivierbaren oder abzugrenzenden innerbetrieblichen Leistungen zu berücksichtigen, soweit diese noch nicht abgerechnet sind. Eine Zunahme der Bestände ist im Betriebsergebniskonto auf der Ertragseite, eine Abnahme auf der Aufwandseite einzusetzen. Entsprechende Behandlung der Bestandsveränderungen in der nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellten GuV.
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