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Ausstrahlungseffekte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Marketing: a) Begriff: Beeinflussung der Reaktion auf eine absatzpolitische Maßnahme durch Wirkungen anderer marketingpolitischer Instrumente auf das zu untersuchende Objekt.
    b) Arten:
    (1) Zeitliche Ausstrahlungseffekte (Carryover-Effekt): Zeitlich vorgelagerte Maßnahmen und Ereignisse können in der Untersuchungsperiode nachwirken, z.B. wirkt Werbung häufig auch noch, nachdem sie nicht mehr geschaltet wird.
    (2) Sachliche Ausstrahlungseffekte (Spillover-Effekt, Inferenzprozesse): Simultane Maßnahmen und Ereignisse außerhalb einer experimentellen Anordnung können das Untersuchungsergebnis beeinflussen.
    Beispiel Produktpolitik: Schluss von einem Merkmal eines Produktes auf ein anderes Merkmal.
    (a) Irradiation (von einer Teilleistung wird auf einen Teil der Produktqualität geschlossen, z.B. Schaumbildung eines Spülmittels = Reinigungskraft);
    (b) Detaildominanz (von einem Merkmal wird auf Gesamtleistung geschlossen, z.B. Preis = Qualität);
    (c) Halo-Effekt (Schluss vom Gesamtmerkmal auf Detailmerkmal, z.B. Sportwagen = hoher Benzinverbrauch);
    (d) Kontext-Effekt (Schluss vom Umfeldeindruck auf das Produkt).

    2. Marktforschung: Antwortverzerrungen, die bei Befragungen dadurch auftreten, dass die Beantwortung einer vorhergehenden Frage das Antwortverhalten für die nachfolgende Frage mehr oder weniger stark beeinflusst (Halo-Effekt).

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