Zitierfähige Version
- Revision von Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) vom 02.03.2018 - 13:17
- Revision von Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) vom 19.01.2018 - 15:51
- Revision von Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) vom 23.01.2013 - 14:32
- Revision von Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) vom 06.12.2011 - 11:29
- Revision von Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) vom 25.01.2010 - 15:26
- Revision von Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) vom 27.07.2009 - 15:50
- Revision von Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) vom 05.06.2009 - 13:22
Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Spitzenverband der ländlichen und gewerblichen Genossenschaften in Deutschland, der durch die Zusammenführung beider Genossenschaftsorganisationen 1972 entstanden ist.
1. Organisation: Er ist der Dachverband der drei Bundesverbände (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V. (DRV) und des Zentralverbandes Gewerblicher Verbundgruppen (ZGV). Als Mitglieder des DGRV treten neben den drei Bundesverbänden die genossenschaftlichen Regionalverbände, die Fachprüfungsverbände, die genossenschaftlichen Bundeszentralen, die auf Bundesebene tätigen Spezialinstitute wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall, die R+V Versicherungsgruppe und die Genossenschaftlichen Zentralbanken (DZ-Bank, WGZ-Bank) auf. Die Willensbildung im DGRV ist demokratisch organisiert. Sie wird von „unten nach oben” über die Delegiertenversammlung, den Verbandsrat, das Präsidium und den Vorstand des DGRV vollzogen.
2. Ziel: Förderung und Vertretung der gemeinsamen Interessen der Genossenschaftsverbände, Genossenschaftsunternehmen und aller genossenschaftlichen Einrichtungen. Er nimmt v.a. die Interessen im wirtschafts-, rechts-, steuer- und bildungspolitischen Bereich wahr. Zu Beginn des Jahres 2008 vertritt er die Interessen von ca. 5.500 Genossenschaften mit einer Mitgliederzahl von 17,4 Mio. natürlichen und juristischen Personen. Als Spitzenverband hat er Prüfungsrecht auf Bundesebene nach dem GenG, wobei seine Prüfungsaktivität im genossenschaftlichen Verbund auf Bundeszentralen, Zentralgeschäftsanstalten in der Rechtsform der eG und auf die Verbände ausgerichtet ist. Nach der DGRV-Satzung haben sich alle seine Mitglieder seiner Prüfung zu unterziehen, wobei er eine eigene Prüfungsabteilung unterhält, die eng mit der Deutschen Genossenschafts-Revision Prüfungsgesellschaft GmbH zusammenarbeitet. Bes. Aktivitäten entwickelte der DGRV im Bereich der Aus- und Weiterbildung - einem bereits von Schulze-Delitzsch und Raiffeisen geförderten Tätigkeitsbereich - wofür er auf Bundesebene die Akademie Deutscher Genossenschaften (ADG) beauftragt hat.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon